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Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 38, Heft 2, S. 98-105
ISSN: 0344-7871
Auf dem Hintergrund einiger problematischer Entscheidungen und Verhaltensweisen von Richtern wird in der vorliegenden Abhandlung die Frage erörtert, inwieweit sich die richterliche Tätigkeit als einziger Beruf in der Bundesrepublik heute noch - hinter dem Vorhang der richterlichen Unabhängigkeit - jeder Prüfung und Kontrolle ihrer Arbeitsweise entziehen kann. Es wird zunächst ausgelotet, wo Gefahren für die richterliche Unabhängigkeit liegen könnten, um von da aus deren Grenzen neu zu skizzieren. Als Bedrohung der richterlichen Unabhängigkeit stellen sich z.B. in vielen Gerichten die schlechten Arbeitsbedingungen und vor allem die veralteten Arbeitsmethoden dar, die es den Richtern erschweren, mit dem erhöhten Arbeitsanfall fertig zu werden. Ferner werden präventive Maßnahmen zur rechtzeitigen Erkennung von Fehlentwicklungen sowie Sanktionen bei Verletzung der Dienstpflicht beschrieben. Es wird für eine regelmäßige Richterevaluierung plädiert, deren Ziel es sein sollte, in allen Gerichten eine offene und kritisch-kollegiale Atmosphäre zu schaffen. Nicht die "Benotung" der richterlichen Leistung, sondern die Anregung zur Selbstreflexion sollte dabei im Vordergrund stehen, da diese vor dem Hintergrund der künftig vermehrten Einzelrichterverantwortung von besonderer Bedeutung ist. (ICI2)
Die richterliche Unabhaengigkeit und ihre Grenzen
In: Politik, aktuell für den Unterricht: Arbeitsmaterialien aus Politik, Wirtschaft u. Gesellschaft, Heft 24, S. 7-8
ISSN: 0342-5746
Ein Versuch über die richterliche Unabhängigkeit
In: Journal für Rechtspolitik: JRP, Band 30, Heft 4, S. 475
ISSN: 1613-754X
Die richterliche Unabhängigkeit – Eine Bestandsaufnahme
In: Die Verwaltung: Zeitschrift für Verwaltungsrecht und Verwaltungswissenschaften, Band 51, Heft 2, S. 227-263
ISSN: 1865-5211
Summary Regarding recent developments in Europe, the constitutional basis and scope of judicial independence is a salient question of the architecture of the judicial power in Germany, too. This article argues that judicial independence is not a personal privilege of judges but a functional requirement, which enables the judicial branch to exert its powers effectively. The analysis illustrates how judicial independence is protected as well substantively as procedurally under German legislation, which fills out the constitutional guarantee of the independence of the judges. Albeit a judge is under no obligation to follow instructions of a superior officer with regard to his or her legal findings, there are legitimate instruments of the court administration outside the centre of adjudication to secure good behaviour of the judges in office.
Sicherung der richterlichen Unabhängigkeit
In: Justiz unter Druck?, S. 43-57
Ergebnisse einer Fallstudie zur richterlichen Unabhängigkeit
In: 27. Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Soziologie - Gesellschaften im Umbruch: Sektionen und Arbeitsgruppen, S. 355-359
"In diesem Vortrag wird das Verständnis und die Rechtspraxis der richterlichen Unabhängigkeit in der ehemaligen DDR und in der Bundesrepublik Deutschland vergleichend dargestellt. Grundlage für den Vergleich der Rechtspraxis sind Erfahrungen der Richter und Richterinnen, die bereits in der DDR als solche tätig waren und in die bundesdeutsche Justiz übernommen wurden, insbesondere deren rückblickende Einschätzung der DDR und erster Eindruck von dem neuen Justizsystem werden wiedergegeben. Diese Erfahrungen wurden in offenen, leitfadenorientierten Interviews von zwei- bis vierstündiger Dauer zusammengetragen. Der Schwerpunkt des Interesses liegt hierbei nicht auf bekannt gewordenen Einflußnahmen in Einzelfällen. Im Mittelpunkt stehen vielmehr etablierte Einflußwege (die dann auch für Einflußnahmen in Einzelfällen genutzt werden können). Zur Sprache kommt, als ein im richterlichen Alltag sehr wichtiger Aspekt möglicher Abhängigkeit, das in der Bundesrepublik gegenüber der DDR völlig anders ausgestaltete Verhältnis der Richter / Gerichte untereinander. Erörtert werden ferner die möglichen Absicherungen richterlicher Unabhängigkeit, die in der DDR weitgehend gefehlt haben und den übernommenen Richtern als Richtern auf Probe in der Bundesrepublik zunächst nur in Grenzen gewährt wurden, und deren praktische Bedeutung. Daneben (bzw. vermittelt über interne Zusammenhänge) spielen mögliche externe, aus dem gesellschaftlichen Bereich kommende Einflußnahmen eine wichtige Rolle. Erörtert werden hier Möglichkeiten der Einflußnahme durch die politischen Parteien bzw. die Partei und kurz die Rolle der Medien." (Autorenreferat)
Menschenrechte und richterliche Unabhängigkeit in den Ländern des Donauraumes
Richterliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit sind Garanten für die in nationalen Verfassungen und in internationalen Verträgen festgelegten Menschenrechte. Die Durchsicht der einschlägigen Vorschriften der Verfassungen und der Gesetze zeigt zwar, dass auf legislativer Ebene die richterliche Unabhängigkeit in den Ländern des Donauraumes gesichert ist. Die Verfassungsgerichte und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben bedeutend zum Schutz der richterlichen Unabhängigkeit gegen Eingriffe der Exekutive und zur Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit dort beigetragen. Obwohl sogar in etablierten Rechtsstaaten das absolute Verbot von Folter und unmenschlicher bzw. erniedrigender Behandlung manchmal verletzt wird, sind jedoch systematische und sich wiederholende Menschenrechtsverletzungen wegen struktureller Defizite typisch für die neuen Demokratien Europas. ; Judicial independence and impartiality are the guarantees based on the human rights set forth in national Constitutions and international human rights treaties. An assessment of the Constitutions and the laws on the judiciary proves that in the countries of the Danube region judicial independence is guaranteed on the legislative level. National constitutional courts and the European Court of Human Rights have played an important role in protecting courts against attempts of interference by the executive branch and in strengthening judicial inde-pendence and impartiality. However, while even in well established democracies the freedom from torture or inhuman and degrading treatment, which is an absolute right, is not always respected, recurring and systemic human rights violations are typical for the new democra-cies due to structural deficiencies.
BASE
Die richterliche Unabhängigkeit als staatsrechtliches Problem
In: Abhandlungen zum schweizerischen Recht N.F., 341
Das Prinzip der richterlichen Unabhängigkeit in Bulgarien
In: Schriftenreihe zum osteuropäischen Recht 21
BVerfG: Keine Verletzung der richterlichen Unabhängigkeit
In: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht: NVwZ ; vereinigt mit Verwaltungsrechtsprechung, Band 15, Heft 6, S. 568
ISSN: 0721-880X, 0721-880X
Aufsätze - Die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit
In: Recht und Politik: Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik, Band 38, Heft 2, S. 98-105
ISSN: 0344-7871
Parlamentarische Demokratie und richterliche Unabhängigkeit
In: Justiz unter Druck?, S. 5-26